Halteverbotszone
Halteverbotszone in Duisburg und Umgebung
Der Antrag für die Einrichtung einer Halteverbotzone in Duisburg sollte nach Möglichkeit mindestens 10 Arbeitstage vor dem Umzugstermin gestellt werden. Weitere Städte wie z.B. Essen, Bottrop Oberhausen, Mülheim an der Ruhr oder Düsseldorf haben ähnliche Vorlaufzeiten.
Und sollte es mal mit der Halteverbotszone nicht klappen, dann kümmern wir uns darum, dass der Umzug trotzdem rasch vorangeht. Diese Last können Sie also getrost auf unsere Schultern abladen.
Halteverbotszone (HVZ) inkl. Genehmigung
Unser Service umfasst:
- Beantragung des Halteverbots (Genehmigung) bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde z.B. in Köln
- Aufstellung der Halteverbotsschilder (96 Stunden vor dem Umzug)
- Protokoll über die Aufstellung der Halteverbotsschilder
- Abholung der Schilder nach dem Umzug
Die Haltverbotszone muss vier Tage (96 Stunden vor dem Umzugstermin) eingerichtet werden.
Um die zu reservierende Fläche einzugrenzen, werden zwei transportable Haltverbotsschilder verwendet. Während der Aufstellung der Schilder wird gleichzeitig protokolliert (Aufstellungsprotokoll), welche Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt die Parkplätze belegt haben.
Auf der Vorderseite der Haltverbotsschilder sind Zusatzschilder gut sichtbar angebracht. Diese enthalten Infos zum Umzugsdatums, der Anfangs- und Enduhrzeit sowie der Parkregelung vor Ort.
Falls die Halteverbotszone am Umzugstag trotzdem zugeparkt ist, würden alle Fahrzeuge vom Ordnungs- und Verkehrsdienst regelkonform abgeschleppt werden.